KOMPETENZ • ERFAHRUNG • LÖSUNGEN

Wir finden für jedes Projekt die richtige Lösung. Ob individuelles Einzelstück oder Klein- und Großauflage.

Werbeartikel • Geschenkideen • Textilhandel • Einzelanfertigung • Großaufträge

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Wir schließen Verträge ausschließlich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn sie wurden von der Firma Copex GmbH (folgend nur Copex benannt) vor Vertragsschluss anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Sie werden nicht durch etwaige eigene Bedingungen des Käufers bzw. Dritter geändert oder aufgehoben. Ein Schweigen des Verkäufers hierzu gilt nicht als Zustimmung. Der Besteller haftet ungeachtet des Lieferungsempfängers für die lieferungsbezogene Forderung. Die Warenannahme durch den Käufer oder Lieferungsempfänger gilt als vorbehaltlose Anerkennung der AGB.

2. Angebote und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Per Fax oder e-Mail erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Die Annahme des Angebotes führt zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Wird vom Kunden für die Lieferung oder einen Teil davon eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. Soweit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und Copex den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich. Nach Vertragschluss hat der Kunden keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestellangaben.

3. Preise, Rechnungslegung, Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug

  1. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Internetseiten und sonstigen Medien oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen erhaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Zwischenzeitliche Produktveränderungen gelten als genehmigt und kommen dem Besteller ohne Mehrkosten zugute.
  2. Unsere Preise und Angebote errechnen sich auf Grund der aktuell gültigen Werkstoffpreise, Löhne und Fremdkosten. Sollten sich diese bis zur Lieferung erhöhen, so sind wir befugt, nach Vorankündigung entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Der Besteller erklärt sich hiermit schon jetzt einverstanden. Anzahlungen des Bestellers ändern hieran nichts.
  3. Sämtliche Preise gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und sonstiger Versandkosten, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, für die Zahlungsart Rechnung und Vorkasse. Für andere Zahlungsarten berechnen wir eine Gebühr, die im Bestellvorgang ausgewiesen wird. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen seiner Daten bedingt sind werden gesondert berechnet. Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Anzahlungspreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) zur Zahlung fällig. Alle weiteren geschuldeten Zahlungen sind mit Erhalt der Ware fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes bei der Firma an. Copex und der Kunde vereinbaren, dass im Falle des Zahlungsverzuges Copex vom Vertrag zurücktreten kann. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
  4. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, Scheck- und Wechsel bei Zahlungsverzug, zur Sicherstellung des Kaufpreises oder der Vergütung Vorauskasse oder Leistung einer Sicherheit – auch für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen. Nachnahmekosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei zu erbringenden Dienstleistungen wie z.B. Plotten, Kleben, Sticken + Drucken wird eine Anzahlung von 40 bis 70 % des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung fällig.
  5. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes an früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Für den Käufer ist die Aufrechnung von Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferung

  1. Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Liefer- und Leistungsfristen unbedingt einzuhalten. Die Überschreitung der Frist berechtigt den Käufer in keinem Fall zu Schadenersatzansprüchen.
  2. Geraten wir unverschuldet durch unsere Vorlieferanten in Lieferverzug, so ist uns eine angemessene Nachlieferfrist, mindestens jedoch vier Wochen zu gewähren. Fixtermine können deshalb nicht von uns anerkannt werden.
  3. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und einer angemessenen Anlauffrist.
  4. Wir sind zur Einhaltung der Frist nicht verpflichtet, wenn der Besteller seinen vertraglichen Pflichten wie z.B. Druckfreigabe und Anzahlung nicht rechtzeitig nachkommt.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, auch im Fall der Weiterveräußerung zu prüfen, und etwaige Mängel unverzüglich, längstens innerhalb von 7 Arbeitstagen, schriftlich zu rügen. Transportschäden sind innerhalb 48 Stunden anzuzeigen.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrunde liegenden Liefervertrag vor.
  2. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt, der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Dazu gestattet uns der Käufer schon hiermit, sein Grundstück und seine Geschäftsräume zu betreten.
  3. Im Falle des Verkaufs der in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsware tritt der Käufer die entstehende Forderung aus dem Warenverkauf in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab; die Abtretung nehmen wir hiermit an.
  4. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
  5. Mit Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Scheck – und Wechseln, Zahlungseinstellung, Beanstandung oder Eröffnung des Konkurses oder eines gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterverarbeitung, zur Verwendung oder Benutzung und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware.

6. Muster, Entwürfe, Angebote etc.

  1. An Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen nur im Einvernehmen mit uns und kostenpflichtig für andere Zwecke verwendet werden.
  2. Technische Angaben wie z.B. spezifische Gewichte, Farb- und Formangaben, sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern nur handelsübliche Bezeichnungen. Für Ihre Einhaltung wird keine Gewähr übernommen. Wir behalten uns Abweichungen innerhalb vertretbarer Toleranzen vor.
  3. Abweichungen von Mustern früherer Lieferungen werden vermieden, soweit technisch möglich. Abweichungen in Qualität, Ausführung und Farbe gewähren keine Ansprüche. Erhebliche Abweichungen gewähren nur einen Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, nicht aber auf entgangenen Gewinn oder Schadenersatz irgendwelcher Art. Muster mit Aufdrucken dürfen von unseren Abnehmern nicht als Fotovorlage für deren Kataloge verwendet werden, weil hierbei die Gefahr besteht, dass Rechte Dritter verletzt werden.
  4. Werden Korrekturen verlangt, so haftet der Besteller selbst für evtl. übersehene Fehler. Entstehen Hör- oder Schreibfehler bei der Übermittlung von Bestellungen, Werbetexten etc. per Telefon oder Datenübertragung, so übernehmen wir dafür keine Haftung. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, dass der Besteller die übermittelten Angaben schriftlich bestätigt.
  5. Erhalten wir vom Besteller Datenträger mit Grafik- oder anderen Daten, gehen wir davon aus, dass es sich um Sicherungskopien handelt. Eine Gewährleistung können wir für diese Datenträger nicht übernehmen.

7. Gewährleistung

  1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat Copex – nach ihrer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Copex haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware.
  2. Ansprüche auf Wandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Ebenso sind die Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

8. Bedruckte Produkte

  1. Wir sind bemüht, von Ihnen vorgelegte Farben und Raster so nah als möglich zu erreichen, müssen uns aber, wie für den Druckbereich allgemein üblich, gewisse Toleranzen vorbehalten.
  2. Sollten Sie auf ein Andruckmuster verzichten, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Druckelementen und Druckfarben erlischt.
  3. Wir machen Sie auch darauf aufmerksam, dass Abweichungen produkt- und produktionsbedingt in Verarbeitung, Ausführung und Material, sowie beim Druck in der Farbigkeit, beim Stand und im Ergebnis auftreten können. Spätere Reklamationen dahingehend sind daher ausgeschlossen.
  4. Produktionstechnisch bedingt können sich bei sämtlichen Sieb- und Tampondruck-Aufträgen MENGENABWEICHUNGEN von bis zu 7 % mehr oder weniger ergeben. BERECHNET WERDEN DIE TATSÄCHLICH GELIEFERTEN MENGEN.

9. Eigentum, Archivierung, Urheberrecht

  1. Die von Copex zur Herstellung der Druck- und Sticksachen hergestellten und eingesetzten Druckträger bzw. Stickprogramme bleiben in deren Eigentum. Die Erzeugnisse von Copex werden ausschließlich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. Copex hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde stellt Copex, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, vorbehaltlos frei.

10. Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder durch Warenannahme als anerkannt.

11. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Informationen zum Widerrufsrecht Copex verkauft ausschließlich Erzeugnisse die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, so dass das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist, § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden Daten über Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet. Von den AGB abweichende Vereinbarungen mit uns gelten nur in schriftlicher, von uns bestätigter Form.